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Spanisches Antibetrugsgesetz gegen Betrug

Die Informationen über Spanisches Antibetrugsgesetz

Vor über 2 Wochen aktualisiert

Wenn Ihr Unternehmen in Spanien ansässig ist, muss es die lokalen Antibetrugsvorschriften einhalten. Unsere App entspricht vollständig dem spanischen Recht: Sobald eine Rechnung versendet wurde, kann sie nicht mehr bearbeitet oder geändert werden. Außerdem können Rechnungen nicht gelöscht werden.

Was bedeutet das für mich?

Wenn Sie eine Rechnung erstellen und speichern, können Sie sie weiterhin bearbeiten.

Sie können eine Rechnung nicht bearbeiten oder löschen, wenn Sie sie:

• per E‑Mail versenden

• teilen

• drucken

• als PDF exportieren (herunterladen)

Wenn Sie Rechnungen nach dem Versand noch ändern müssen, empfehlen wir die Verwendung von Pro‑forma‑Rechnungen. Diese können Sie jederzeit bearbeiten. Sobald die finale Version feststeht, wandeln Sie die Pro‑forma‑Rechnung in eine Rechnung um und senden sie an den Kunden.

Wenn eine Rechnung bereits versendet wurde und geändert werden muss, erstellen Sie zunächst eine Gutschrift und stellen danach eine neue Rechnung mit korrigierten Angaben aus. Die Gutschrift können Sie erstellen, indem Sie die ursprüngliche Rechnung duplizieren und vor jede Position ein Minuszeichen setzen. Die Gutschrift sollte denselben Betrag wie die ursprüngliche Rechnung haben – jedoch negativ.

Ebenso ist es nicht möglich, ein Unternehmen zu löschen, das versendete Rechnungen enthält.

Wenn Sie Ihr gesamtes Konto löschen, müssen wir Ihre Daten 6 Jahre lang aufbewahren; das Konto wird nach Ablauf dieses Zeitraums gelöscht.

Das Umbenennen von Dokumenten ist nicht möglich. Sie können Kennzeichnungen wie Fälligkeitsdatum oder Rechnungsnummer ändern, aber Sie können ein Angebot, eine Rechnung oder eine Bestellung nicht umbenennen.

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