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Rechnungsregeln für Unternehmen in Frankreich

Wenn Ihr Unternehmen in Frankreich ansässig und umsatzsteuerpflichtig ist, schränkt das französische Anti-Betrugsgesetz ein, wie Sie Rechnungen bearbeiten und löschen können. Hier erfahren Sie, was das in der App bedeutet.

Warum diese Regeln gelten

  • Das französische Anti-Betrugsgesetz zur Umsatzsteuer (amtliche Referenz BOI-TVA-DECLA-30-10-30) ist im Januar 2018 in Kraft getreten

  • Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Frankreich müssen eine konforme Rechnungssoftware verwenden

  • Bei einer Prüfung drohen nicht konformen Unternehmen Bußgelder von bis zu 7.500 €

  • Die App hält dieses Gesetz ein

Was Sie ändern können und was nicht

  • Sie können eine Rechnung nach dem Speichern bearbeiten

  • Sobald Sie sie senden, teilen, drucken oder als PDF exportieren, können Sie sie weder bearbeiten noch löschen

Wenn sich Details noch ändern können

  • Wenn Sie Proformarechnungen erstellen können, beginnen Sie mit einer Proformarechnung - diese können Sie jederzeit bearbeiten

  • Wenn alles feststeht, erstellen Sie aus der Proformarechnung die endgültige Rechnung und senden Sie sie

Eine endgültige Rechnung korrigieren

Weitere Einschränkungen

  • Ein Unternehmen, das bereits Rechnungen versendet hat, kann nicht gelöscht werden

  • Wenn Sie Ihr Konto löschen, sind wir verpflichtet, Ihre Daten 6 Jahre lang aufzubewahren

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben? Kontaktieren Sie unser Support-Team und wir kümmern uns darum.

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