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Die Anforderungen an die Rechnungsstellungssoftware für Frankreich

Vor über 2 Monaten aktualisiert

Wenn Ihr Unternehmen in Frankreich ansässig ist und mehrwertsteuerpflichtig ist, lesen Sie bitte die folgenden Zeilen aufmerksam durch.

Sie haben wahrscheinlich schon mehrere Einschränkungen bemerkt, wenn Sie mit unserer App arbeiten. Das liegt an den besonderen Anforderungen der französischen Regierung zur Verhinderung von Steuerbetrug. Das Gesetz zur Betrugsbekämpfung Nr. BOL-TVA-DECLA-30-10-30 trat im Januar 2018 in Kraft. Gemäß diesem Gesetz müssen alle Unternehmen in Frankreich (nur diejenigen, die der Mehrwertsteuer unterliegen) eine konforme Software verwenden, ansonsten droht eine Geldstrafe von bis zu 7500 € im Falle einer Kontrolle.

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Frankreich hat und mehrwertsteuerpflichtig ist, muss es die lokalen Vorschriften zur Betrugsbekämpfung einhalten.

Unsere App folgt dem französischen Recht, was bedeutet, dass es nicht möglich ist, eine Rechnung nach dem Versand zu bearbeiten. Außerdem ist es nicht möglich, eine Rechnung zu löschen. Was bedeutet das konkret für Sie? Wenn Sie eine Rechnung erstellen und speichern, können Sie diese jederzeit ändern.

Sie können eine Rechnung nicht ändern oder löschen, wenn Sie sie:

  • per E-Mail senden,

  • teilen,

  • drucken,

  • als PDF exportieren.

Wenn Sie ein Dokument nach dem Versand ändern möchten, empfehlen wir Ihnen, Pro-Forma-Rechnungen zu verwenden. Sie können eine Pro-Forma-Rechnung jederzeit ändern. Später können Sie daraus eine endgültige Rechnung erstellen und sie an Ihren Kunden senden. Wenn Sie eine Rechnung aus irgendeinem Grund ändern möchten, müssen Sie zuerst eine Gutschrift erstellen und dann eine neue Rechnung duplizieren. Es ist auch möglich, ein Unternehmen zu ändern, wenn es keine Rechnungen gibt. Wenn Sie Ihr gesamtes Konto löschen, müssen wir Ihre Daten noch 6 Jahre lang speichern.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, hilft Ihnen unser Support-Team gerne weiter.

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